Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, welche durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Im Familienrecht besteht in unserer Kanzlei eine ausgeprägte Kompetenz, unter anderem durch eine Fachanwaltschaft im Familienrecht, die seit Jahren besteht.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn es um Fragen geht im Zusammenhang mit Scheidung, Eheverträgen, Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag, Sorgerecht und Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche der Ehegatten (Trennungsunterhalt; nachehelicher Unterhalt; Kindesunterhalt; Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt), Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich / Vermögensausgleich, Güterrecht / Güterstand sowie auch sämtliche Aspekte betreffend Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht und natürlich auch das Erbrecht im Zusammenhang mit der Ehe und der Scheidung.

Wir betreuen als eine auf das Zivilrecht und insbesondere das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei insbesondere auch solche Mandate, in denen Immobilienvermögen und / oder Betriebsvermögen (Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen) eine Rolle spielen. Dabei sind wir auch in der Lage, familienrechtliche Mandate mit internationaler Komponente, etwa Auslandsvermögen, stets kompetent und auf Basis unserer langjährigen Berufserfahrung zu betreuen.