Nicht selten sind das Sorgerecht und / oder das Umgangsrecht für ein minderjähriges Kind der Zankapfel zwischen Ehegatten oder Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Wir beraten Sie dazu in allen rechtlichen Fragestellungen und allen Konfliktsituationen und sind in der Lage, auch durch außerordentlichen zeitlichen Einsatz Ihnen im Bedarfsfall mitunter auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung zu stehen.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Konzepte nicht nur zur Umsetzung eines Umgangsrechts, das der beruflichen Tätigkeit der Ehegatten einerseits, dem Kindeswohl andererseits Genüge tut, sondern auch der ggf. erforderlichen Strategien, um Ihre Ziele zur Umsetzung eines alleinigen Sorgerechts oder Sonderformen des Umgangsrechts (betreuter Umgang) zu erreichen bzw. sicher zu stellen.