Baurecht

Wohingegen das Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber einer Baumaßnahme und seinem Auftraggeber, der die Bauleistung zu erbringen hat, kennzeichnet, geht es im öffentlichen Baurecht um die Vorschriften und Normen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung des Bodens regeln.

Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz und des hohen persönlichen Engagements sind wir in der Lage, die Interessen und Belange von privaten und öffentlichen Bauherrn, Generalunternehmern und Generalübernehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern strategisch und zielorientiert zu verfolgen und zu erreichen.

Über die direkt am Bau Beteiligten hinaus vertreten wir regelmäßig auch Investoren, Fondsgesellschaften, Eigentümer von Immobilien, Anlagenbetreiber und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bzw. einzelne Wohnungseigentümer.

Wenden Sie sich an uns, gleich welches Spezialgebiet des gesamten Bau- und Architektenrechts ihr Fall betrifft.

Aufgrund jahrzehntelanger Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht gepaart mit umfassenden Berufserfahrungen sind wir in der Lage, Sie auch in komplexen Fällen aus dem öffentlichen Baurecht oder privaten Baurecht, dem Architekten- und Ingenieurrecht, dem Bauträgerrecht, dem Anlagebaurecht oder dem Projektsteuerungsrecht zu vertreten.

Unter anderem sind wir in der Lage, Ihnen nachfolgende Leistungen anzubieten:

  • Beratung beginnend mit der Prüfung und auch Gestaltung des Bauvertrages, sowohl betreffend Generalübernehmer- als auch Generalunternehmerverträge nebst Kontrolle und Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nebst Implementierung von Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren
  • baubegleitende Beratung während der Bauphase, Geltendmachung von Mängelrechten; Prüfung etwaiger Baubehinderung; Erstellung bzw. Prüfung und ggf. Abwehr von Baubehinderungsanzeigen
  • Beratung und Betreuung in öffentlichen Ausschreibungen inklusive Einlegung von Rechtsbehelfen im Primärrechtsschutz sowie im Sekundärrechtsschutz nebst Prüfung von Schadenersatzansprüchen übergangener Bieter
  • VOB/B-Schulung / Grundwissen für Bauleiter
  • Streitvermeidung im Rahmen der Baubegleitung durch rechtzeitige Deeskalation
  • Baukonfliktmanagement
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Unterstützung und Beratung im Zuge der Bauabnahme, insbesondere bei förmlicher Abnahme
  • Beratung, Vorbereitung sowie Anfertigung von Kündigungserklärungen zur ordentlichen Kündigung des Bauvertrages oder außerordentlichen Kündigung des Werkvertrages; Abwehr von Vertragskündigungen
  • Beratung und Unterstützung zur prüfbaren Abrechnung von Bau- und Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Nachtragsmanagement, insbesondere Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Nachtragsforderungen bei Berücksichtigung der Kalkulationsgrundlagen / Urkalkulation
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen; Prüfung und Beratung betreffend die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Verzugsschäden
  • Beratung und Unterstützung für die Schlussrechnungserstellung sowie die Schlussrechnungsprüfung
  • Beratung und Vorbereitung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens; Vermittlung von ausgewiesenen Bausachverständigen, auch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Antragstellung im selbständigen Beweisverfahren
  • sämtliche gerichtliche Verfahren, insbesondere: (Rest-)Werklohnklagen; Klage auf Sicherheitsleistung; Beantragung einer einstweiligen Verfügung; Rechtsverwirklichung durch Eintragung einer Bausicherungshypothek sowie sonstiger Bauhandwerkersicherung
  • Durchführung einer Mediation

Weitere Schwerpunkte im Rahmen des Baurechts:

Werkvertrag
- Abnahme
- Abschlagszahlung
- Aufwendungsersatz
- Fälligkeit der Vergütung
- Gefahrtragung
- Haftungsausschluss
- Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigungsrecht
- Kündigung wegen unterlassener Mitwirkung
- Minderung
- Mitwirkung des Bestellers
- Nacherfüllung/Nachbesserung
- Rücktritt
- Sach- und Rechtsmangel
- Selbstvornahme
- Sicherungshypothek
- Unternehmerpfandrecht
- Vergütung
- Verjährung
- Werk/Herstellung des Werks
- Werkunternehmer/Besteller