Projektsteuerungsrecht

Als Projektsteuerung bezeichnet man die einem Projektmanager obliegende Aufgabe während der Projektdurchführung zur Erzielung der angestrebten Ergebnisse, etwa zur Erzielung notwendiger Veränderungen im Terminplan bzw. Bauablaufplan, Änderung von Ressourcenzuordnungen; Erteilung von Arbeitsanweisungen, insgesamt die Erarbeitung und Umsetzen jeglicher Maßnahmen zur Qualitätsförderung zur laufenden Verbesserung des (Bau-) Prozesses. Die Projektsteuerung ist das Kernstück professionellen Baumanagements.

Wir unterstützen Sie durch Beratung und Hilfe bei der Umsetzung der erforderlichen Projektsteuerungsmaßnahmen, insbesondere durch:

  • Beratung bei der Vertragsgestaltung von Projektsteuerungsverträgen, in sämtlichen Belangen des Projektmanagements und Projektcontrolling
  • Beratung und Gestaltung von Leistungs- und Honorarregelungen
  • Beratung, Durchsetzung sowie auch Abwehr von Haftungsansprüchen
  • fundierte Beratung in der Krise des Projektsteuerungsvertrages, insbesondere bei fristloser / außerordentlicher Kündigung des Projektsteuerungsvertrages
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen der Abrechnung (Erstellung prüfbarer Abrechnung) von Projektsteuerungsleistungen sowie Durchsetzung von Honoraransprüchen im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich inklusive Zwangsvollstreckung