Arbeitnehmer

Kündigung und Kündigungsschutz

Ein Großteil umfasst die Beratung von Arbeitnehmern zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz. Dieses ist auch verständlich, da das Arbeitsverhältnis für die meisten Arbeitnehmer die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz dar stellt. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht der Verlust dieser Existenzgrundlage. Ist es nunmehr aber zu einer Kündigung gekommen, so ist Eile geboten. Aufgrund gesetzlicher Ausschlussfristen muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung gegen diese vorgegangen werden. Sollte diese Frist verstreichen ohne dass eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht worden ist, wird diese Kündigung als wirksam behandelt. Hierbei gilt es zunächst zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Sodann gilt es mit Ihnen zu ermitteln, ob Sie am Erhalt des Arbeitsplatzes interessiert sind oder ob Sie beispielsweise eine Abfindung wünschen. Entsprechend Ihre Interessen können wir diese anschließend wirkungsvoll vor Gericht vertreten.

Arbeitszeugnisse

Daneben gibt es aber auch noch weitere Punkte zu beachten. Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erteilt wird. Gerade das Arbeitszeugnis gerät häufig in Vergessenheit. Dieses ist häufig Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Arbeitgeber, wenn dieses vom Arbeitgeber nicht ausreichend formuliert ist oder überhaupt nicht erteilt worden ist. In diesem Zusammenhang achten wir auch von Anfang an darauf, dass Ihnen ein wohlwollendes Arbeitszeugnis im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Wir tragen dafür Sorge, dass das Arbeitszeugnis keine versteckten Formulierung für andere Arbeitgeber enthält, so dass Ihnen ein Wiedereinstieg bei einem neuen Arbeitgeber möglicherweise erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. Hierbei gibt es die Möglichkeit, bereits im Vorfeld darauf hin zu wirken, dass ein bestimmtes Zeugnis erteilt wird. Soweit dieses nicht erfolgt sein sollte und sie bereits im Besitz eines Arbeitszeugnisses sind, gilt es ein bereits erteiltes Zeugnis dahingehend zu prüfen, ob dieses versteckte (negative) Formulierungen enthält.

Neben dem Thema der Kündigung von Arbeitsverhältnissen befassen wir uns auch regelmäßig mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Arbeitsvertrag wie z.B. der Zahlung des Arbeitslohns oder der Zahlung von Gegenansprüchen wie Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Weihnachtsgeld und ähnlichem.

Abmahnung

Ein weiteres wichtiges Thema für Arbeitnehmer sind Abmahnungen durch den Arbeitgeber. Eine solche Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben. Im Wiederholungsfall droht insbesondere die Kündigung. Nicht jede Abmahnung ist wirksam. Soweit Sie Zweifel an der Abmahnung haben, werden wir diese gerne für Sie auf Ihre Wirksamkeit hin überprüfen und ggf. darauf hinwirken, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt.

Auch im Falle einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels eines Aufhebungsvertrages können einige juristische Fallstricke lauern. So droht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine dreimonatige Sperrfrist bei der Bundesagentur für Arbeit, so dass das zunächst lukrativ erscheinende Angebot tatsächlich unwirtschaftlich ist. Um diese und andere böse Überraschungen zu vermeiden, lassen Sie sich möglichst frühzeitig kompetent beraten.

Ein weiteres wichtiges Thema für den Arbeitnehmer sind häufig die Bedingungen auf der Arbeit selbst. Hierbei ist das Thema Mobbing eines der zentralsten Themen. Sind Sie Opfer einer Mobbingattacke scheuen Sie sich nicht, sich an uns zu wenden. Die frühzeitige Inanspruchnahme von Hilfe kann dazu beitragen, eine Eskalation zu verhindern. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Neben diesen häufigen und zentralen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne zu folgenden Themen:

  • Änderungskündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Auflösungsverträge
  • Ausschlussfristen Betriebsübergang
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
  • Freistellung
  • Insolvenzgeld
  • Karenzentschädigung
  • Kündigung
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Mehrarbeit und Überstunden
  • Mutterschutz
  • Nachteilsausgleich
  • Dienstlich veranlasste private Pkw-Nutzung
  • Arbeitgeberzulagen
  • Provisionen Ruhepausen Ruhezeit
  • Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer
  • Sondervergütungen
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Urlaubsansprüche
  • Gratifikationen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, einmalige Sonderzuwendungen)
  • Wettbewerbsverbote
  • Zielvereinbarungen