Arbeitgeber

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Neben der Beratung der Arbeitnehmer setzen wir uns auch für die Belange der Arbeitgeber ein. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit beraten wir eine Vielzahl insbesondere mittelständische, aber auch deutschlandweit tätiger Unternehmen. Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es hierbei insbesondere Überschneidungen zum Sozialrecht sowie dem Steuerrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Arbeitsverträgen. Ein besonderer Blick gilt dabei stets der Personalstruktur in Ihrem Unternehmen. Soweit Sie in Ihrem Unternehmen unterschiedliche Beschäftigungsgruppen beschäftigen, helfen wir Ihnen individuelle auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Arbeitsverträge zu verfassen.

Abmahnung und Kündigung

Hierbei gilt es zu beachten, dass auch individuell herausgearbeitete Arbeitsverträge regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, sofern sie für eine Vielzahl von Arbeitnehmern verwendet werden. Es muss daher darauf geachtet werden, dass die Klauseln jeweils rechtssicher formuliert sind. Nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber ist das Thema der Kündigung von Arbeitsverhältnissen immer wieder relevant. Hierbei stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wird, hängt zum Beispiel davon ab, ob zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden muss oder ob die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten worden sind. Eine unwirksame Kündigung kann oft erhebliche finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber bedeuten. Wir prüfen für Sie bereits im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung vorliegen und ob ggf. noch weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Sodann erarbeiten wir mit Ihnen zusammen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen. Beispielsweise kommen im Bereich der ordentlichen Kündigung verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungsgründe in Betracht. Um sich ggf. in Kündigungsschutzklagen erfolgreich verteidigen zu können, ist es häufig notwendig, auch eine rechtssichere Sozialauswahl zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie. Bei schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers beraten wir zusammen mit Ihnen auch außerordentliche fristlose Kündigungen vor. Da gerade diese Art der Kündigung enorme rechtliche Risiken beinhaltet, muss im Ernstfall sehr genau geprüft werden, ob eine solche Kündigung rechtlich möglich ist.

Gestaltung von Dienstverträgen / Werkverträgen

Immer wieder stellt sich das Problem der Scheinselbstständigkeit. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur Fragen im Bereich des Arbeitsrechts, sondern häufig auch im Bereich des Sozialrechts und des Steuerrechts. Sofern Sie Mitarbeiter in freier Mitarbeit beschäftigen möchten, muss genau darauf geachtet werden, dass nicht tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Zum einen kommt es auf die genaue Erarbeitung des Dienst- oder Werkvertrages an. Zum anderen ist in diesem Zusammenhang relevant, wie das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet ist. Es gilt hier frühzeitig zu klären, ob eine Selbstständigkeit oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie können dabei auf unsere Unterstützung vertrauen. Häufig ist das Kind jedoch bereits in Brunnen gefallen. Als Unternehmer sehen sich dann insbesondere erheblichen steuerlichen und sozialrechtlichen Nachforderungen ausgesetzt. In diesen Fällen prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob die Nachforderungen rechtlich wirksam sind oder ob die Behörden zu Unrecht von einer Scheinselbständigkeit ausgegangen sind. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass bei Nachforderungsbescheiden Fristen einzuhalten sind. Sobald Sie einen Nachforderungsbescheid erhalten haben, muss regelmäßig innerhalb eines Monats nach Zustellung gegen diesen Bescheid vorgegangen werden. Anderenfalls besteht grundsätzlich nicht mehr die Möglichkeit, sich dagegen zu verteidigen. Daher wenden Sie sich bitte umgehend an uns um zu klären, inwieweit hiergegen vorgegangen werden kann.

Weitere wiederkehrende Bereiche des Arbeitsrechts betreffend neben den schon angesprochenen Themen der Kündigung des Kündigungsschutzes, Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Scheinselbstständigkeit unter anderem folgende Bereiche:

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitszeugnisse
  • Abfindungen
  • Schadenersatzansprüche
  • Lohn und Gehalt sowie Überstunden
  • Mobbing
  • Aufhebungsverträge
  • Urlaub
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Anstellungsverträge von leitenden Angestellten wie einem GmbH-Geschäftsführer