Das Verkehrsrecht bezeichnet alle Rechtsverhältnisse und alle rechtlichen Fallgestaltungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die dazu relevanten Bestimmungen sind nicht nur in einem Gesetz zusammengefasst, sondern verteilt auf etliche Gesetze und sogar unter Zugrundelegung verschiedenster Rechtsgebiete, so etwa das Zivilrecht und auch das Strafrecht.