Das Verkehrsverwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Behörde und dem Bürger. Es geht in aller Regel um Fälle, in denen es um Fragen des Fahrerlaubnisrechts geht bzw. der Fahrtenbuchauflage.
Hier erbringen wir insbesondere in folgenden Bereichen Leistungen für Sie:
- Erteilung der Fahrerlaubnis; Erteilung der Fahrerlaubnis auf Probe
- Beratung zu Einträgen in das Fahreignungsregister (FAER) sowie zum Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
- Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Fahrverbot; Widerruf / Rücknahme der Fahrerlaubnis; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrtenbuch/Fahrtenbuchauflage
Gerade im Hinblick auf eine Fahrtenbuchauflage ist festzustellen, dass Behörden insbesondere dann, wenn der Verursacher eines Verkehrsverstoßes nicht festgestellt werden kann, da der Halter eines Verkehrsverstoßes zur Person des Fahrzeugführers im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes keine Angaben machen kann, weithin Gebrauch von einer Fahrtenbuchauflage machen. Auch die Rechtsprechung ist diesbezüglich sehr rigide und neigt dazu, dass dann, wenn nicht ordentlich bei der Aufklärung und bei der Ermittlung des Fahrzeugführers geholfen wird, schon recht früh und schnell, eine Fahrtenbuchauflage verhängt wird.