Unter dem Begriff Vertragsrecht versteht man das Zustandekommen sowie die Wirkungen von Verträgen.
Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:
- Erstellen und Prüfung von Kaufverträgen
- Erstellen und Prüfung von Maklerverträgen
- Erstellung und Prüfung von Darlehensverträgen
- Erstellen und Prüfen von Werkverträgen