Wir beraten Sie und gestalten gerne Ihre Vertragsverhältnisse im Bereich des Immobilienrechts.
Unsere Kanzlei hat hier eine ihrer Schwerpunktkompetenzen gesetzt, denn in diesem Bereich sind wir seit Jahrzehnten erfolgreich tätig.
Zu den einzelnen Tätigkeiten im Bereich des Immobilienrechts gehören:
Beratung, Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen einschließlich Abwehr bzw. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Beratung, Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, Beratung und gerichtliche Auseinandersetzung bei Mängeln, Zahlungsrückständen oder Kündigung
Beratung und Tätigkeit in Grundbuchverfahren, z.B. betreffend Grundbuchbelastungen, etwa (Grund-) Dienstbarkeiten wie Altenteil, Reallasten oder Nießbrauch, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Prüfung und Gestaltung von Werkverträgen bzw. BGB-Bauverträgen oder VOB/B-Bauverträgen sowie baubegleitende Rechtsberatung
Beratung von Architekten in sämtlichen Bezügen einschließlich HOAI
Beratung im Bereich des Maklerrechts
Beratung, Prüfung und Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen
Wir vertreten Sie zudem außergerichtlich oder gerichtlich in Streitfällen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz!