Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht regelt die Beziehung eines Kaufmanns zu seinen Kunden.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften (AG, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, stille Gesellschaft, GmbH, KGaA, eG, SE)
Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:
- Formulierung und Prüfung von kaufmännischen Verträgen
- Formulierung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
- Vertretung von Handelsvertretern und Vertragshändlern bei Streitigkeiten
- Gründung von Gesellschaften und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlung von Gesellschaften
- Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensverkauf und -kauf