Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauträgern (Bauunternehmen) einerseits, Käufern / Erwerbern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen andererseits. Das Bauträgerrecht ist gekennzeichnet durch komplexe und mitunter differenzierte Rechtsbeziehungen, die durch Normen in gleich etlichen Gesetzen bestimmt werden, so durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mitsamt seinem Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Dienstleistungsrecht, ferner durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und natürlich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, hier allen voran dem VII. Senat des Bundesgerichtshofs und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.

Wir unterstützen Sie im Bauträgerrecht insbesondere durch:

  • Zielorientierte und vorausschauende Gestaltung von Bauträgerverträgen unter Beachtung insolvenzrechtlicher Risiken und Sicherheiten
  • Beratung, Prüfung und Formulierung von Bauträgerverträgen mit Rücksicht auf die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis des Bauträgervertrages
  • Beratung und Formulierung von Regelungen zu Änderungsvorbehalten, Leistungsbestimmungsrechten, Fälligkeit einzelner Kaufpreisraten, Vertragsstrafen
  • Abnahme sowohl des Sondereigentums wie auch des Gemeinschaftseigentums und Gewährleistungsregelungen;
  • außergerichtliche Geltendmachung von Mängelrechten, Gewährleistungsrechten und Verzugsschäden
  • Beratung bei Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten/Zurückbehaltungsrechten, in Fällen des Fertigstellungsverzuges der Übergabe und Eigentumsübertragung
  • Rechtsdurchsetzung sowohl in außergerichtlichen wie auch in sämtlichen gerichtlichen Verfahren von A-Z