Architektenrecht und Ingenieurrecht
Das Architekten- und Ingenieurrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem privaten oder einem öffentlichen Bauherrn und dem von ihm beauftragten Architekten und / oder Ingenieur. Der Gegenstand der Beauftragung des Architekten / Ingenieurs kann sehr verschieden sein. Demgemäß stellt das Architekten- und Ingenieurrecht hohe Anforderungen an beide Vertragsparteien und erfordert hohe fachliche Kompetenz jedes Rechtsberaters.
Wir beraten und vertreten sowohl mittelständische Architektur- und Ingenieurbüros wie auch private und öffentliche Auftraggeber in allen Fragen betreffend das Architekten- und Ingenieurrecht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Beratung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Beratung von Architekten / Ingenieuren bzw. privaten oder öffentlichen Auftraggebern im Planungsprozess
- Beratung und Unterstützung bei der Anfertigung einer prüffähigen Schlussrechnung bzw. deren Prüfung
- sowohl außergerichtliche wie auch gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Honoraransprüchen bzw. deren Abwehr
- Geltendmachung wie auch Abwehr von Haftungsansprüchen
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung sämtlicher gerichtlicher Verfahren, so etwa selbständige Beweisverfahren und Klageverfahren inklusive aller Mittel der Streitschlichtung (Mediation; Güterichterverhandlung) bis hin zur Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen bzw. Beratung und Unterstützung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Abwicklung, Vermittlung und Korrespondenzführung mit Versicherern, so insbesondere Haftpflichtversicherern und Rechtsschutzversicherern