Beglaubigungen

Beglaubigungen

Soweit eine Beglaubigung erforderlich ist, stellt der Notar durch seinen Beglaubigungsvermerk lediglich eine Tatsache fest. Das ist in der Regel die Tatsache, dass ein Beteiligter, der vor ihm erschienen ist, ein Dokument selbst unterzeichnet hat oder seine Unterschrift, die er zuvor schon geleistet hat, vor dem Notar ausdrücklich anerkennt.

Beglaubigung sind nach dem deutschen Recht etwa erforderlich für Anmeldungen zum Handelsregister oder zum Vereinsregister, jedoch auch dann, wenn die einer anderen Person erteilte Vollmacht bestätigt oder im Nachhinein genehmigt werden soll.

Beglaubigungen sind weiter etwa erforderlich bei Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten im Grundbuch, etwa für Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte, Wegerechte aber auch für Altenteil oder Nießbrauch) oder für Grundschulden und Hypotheken.