Notar

Die Rechtsanwälte Mark Lindigkeit und Christoph Mertens sind zugleich Notare. Als Notare sind sie Träger eines öffentlichen Amtes und üben eine hoheitliche Tätigkeit aus. Sie vertreten insoweit nicht einseitig die Interessen eines Mandanten, sondern sind Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren und ausgewogenen Lösung.

Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie nur wirksam durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei um Vorgänge von besonderer Bedeutung, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen wichtig sind, wie z. B.:

- Grundstücksübertragungen
- Erbbaurechtsverträge
- Grundschuldbestellungen
- Hypothekenbestellungen
- Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauträgerverträge
- Eheverträge
- Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, …)
- Satzungsänderungen von GmbH
- Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
- Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister
- Erbverträge

Bei anderen Rechtsgeschäften, wie z. B. der Errichtung eines Testaments, ist neben der notariellen Form auch eine privatschriftliche Errichtung möglich. Ein notariell beurkundetes Testament oder Erbvertrag führen jedoch grundsätzlich zu einer einfacheren Umsetzung, da ein Erbschein entbehrlich ist.

Die Kosten und Gebühren für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich zwingend und abschließend geregelt. Sie sind daher nicht verhandelbar, die Kosten und Gebühren sind somit für die konkrete notarielle Tätigkeit bei jedem Notar in der Bundesrepublik Deutschland gleich.