Anlagebaurecht

Das Anlagebaurecht ist ein spezieller Bereich des Baurechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer von Projekten betreffend den Anlagenbau betrifft.

Wir beraten sowohl Anlagenbetreiber und Anlagenbauer wie auch Zulieferer von Anlagenbaubetrieben, ferner Projektentwickler sowie Unternehmen als Besteller von maschinellen Anlagen.

Dabei beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in jeder Phase beginnend von der Erfassung des Bedarfs über die Vertragsgestaltung nebst vollständiger baubegleitender Beratung bis hin zur Abnahme und in Fällen der Gewährleistung oder sonstiger werkvertraglicher Auseinandersetzung (Werklohn; Kaufpreis; Vertragsstrafen; Sicherheiten: Gestellung von Sicherheiten und Rückgabe von Sicherheiten; Beratung betreffend den Eintritt von Verjährung).

Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit sind hier:

  • Projektbegleitung bei der Realisierung von Vorhaben des Anlagenbaus
  • rechtliche Begleitung und Beratung in Genehmigungsverfahren; Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung zwischen den Beteiligten des Anlagenbaus
  • Beratung in allen anlagenbauspezifischen Themen, so etwa Aufstellung funktionaler Leistungsbeschreibungen; Durchsetzung von Haftungsbegrenzungen; Implementierung von Projektzeitplänen; Gestellung von Sicherheiten und deren Rückgabe
  • sowohl Durchsetzung als auch Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Baukonfliktmanagement; Mediation; Güterichterverfahren
  • Vertretung in sämtlichen ordentlichen Gerichtsverfahren wie auch in Schiedsgerichtsverfahren und Schiedsrichterverfahren