Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht versteht man das Zustandekommen sowie die Wirkungen von Verträgen.

Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:

  • Erstellen und Prüfung von Kaufverträgen
  • Erstellen und Prüfung von Maklerverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Darlehensverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Werkverträgen