Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht regelt die Beziehung eines Kaufmanns zu seinen Kunden.

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften (AG, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, stille Gesellschaft, GmbH, KGaA, eG, SE)

Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:

  • Formulierung und Prüfung von kaufmännischen Verträgen
  • Formulierung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Vertretung von Handelsvertretern und Vertragshändlern bei Streitigkeiten
  • Gründung von Gesellschaften und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensverkauf und -kauf